Um 1840 taucht dieses Wappen auf dem Siegel des Gerichts der Börde Lesum auf.
Im "Wappenbuch von Siebmacher" sind drei Vögel, zwei oben und einer unten, getrennt durch einen roten Balken abgebildet. Bei der Suche nach einer Erklärung der drei Vögel traf Herr Günther Carstens auf das Wappen des Oberst Friedrich von Borch, der am 29. April 1682 das Gut Schönebeck erwarb.
"Friedrich von der Borch gehörte einem alten, zuerst ums Jahr 1300 genannten westfälischen Adelsgeschlecht an, dessen Wappen in einem silberweißen Schilde drei schwarze Raben mit roten Füßen und auf offenem Ritterhelme einen gleichen Raben zwischen zwei schwarzen Adlersflügeln führt..." ( Lüder Halenbeck: Blumenthal und Schönebeck. Ein Beitrag zur bremischen Geschichte. Bremen 1878, S. 64)
(Allerdings fehlt auf diesem Wappen der rote Streifen.) Als sich weiter herausstellte, daß die von der Borch auch Gerichtsherren der Börde Lesum waren, war nur logisch, daß diese die Raben (Teile ihres Wappens) in das Gerichtssiegel eingebracht haben.
Heute werden die drei Raben von mehreren Burglesumer Organisationen, u.a. dem Heimat- und Verschönerungsverein Lesum, im Logo geführt, wobei der Bezug zum Gerichtssiegel der Börde Lesum (aber nicht zum Haus von der Borch) gesehen wird.