Integration Behinderter

(aus dem Weser Kurier v. 22.05.1997)
Behinderte kann unbefristet bleiben
G ö t t i n g e n (dpa). Die 13 Jahre alte körperbehinderte Schülerin Ruth Sancken aus Göttingen darf unbefristet in der Integrierten Gesamtschule IGS im Göttinger Ortsteil Geismar bleiben. Das Hin und Her der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen, des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe sei "pädagogisch nicht weiter verantwortbar", erklärte das Niedersächsische Kultusministerium. Das Mädchen kämpft seit zwei Jahren mit ihren Eltern vor Gericht dafür, eine Gesamtschule besuchen zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht inKarlsruhe hatte Anfang April grundsätzlich entschieden, die 13jährige könne an dem IGS-Unterricht teilnehmen. Die Bezirksregierung in Braunschweig hatte dagegen argumentiert, das auf einen Rollstuhl angewiesene und von einem Zivildienstleistenden unterstützte Mädchen müsse auf eine Sonderschule.

(Anm.: In Bremen ist es bis jetzt noch nicht zu einer Klage gekommen. Dabei ist das Bremer Schul- und Schulverwaltungsgesetz in diesem Punkt als das günstigste für betroffene Schüler in Deutschland anzusehen. Wie lange die Eltern in Bremen noch stillhalten, bleibt abzuwarten.)