(aus dem Weser Kurier v. 22.05.1997)
Behinderte kann unbefristet bleiben
G ö t t i n g e n (dpa). Die 13 Jahre alte körperbehinderte
Schülerin Ruth Sancken aus Göttingen darf unbefristet in der
Integrierten Gesamtschule IGS im Göttinger Ortsteil Geismar bleiben.
Das Hin und Her der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen,
des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und des Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe sei "pädagogisch nicht weiter verantwortbar",
erklärte das Niedersächsische Kultusministerium. Das Mädchen
kämpft seit zwei Jahren mit ihren Eltern vor Gericht dafür, eine
Gesamtschule besuchen zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht inKarlsruhe
hatte Anfang April grundsätzlich entschieden, die 13jährige könne
an dem IGS-Unterricht teilnehmen. Die Bezirksregierung in Braunschweig
hatte dagegen argumentiert, das auf einen Rollstuhl angewiesene und von
einem Zivildienstleistenden unterstützte Mädchen müsse auf
eine Sonderschule.
(Anm.: In Bremen ist es bis jetzt noch nicht zu einer Klage gekommen. Dabei ist das Bremer Schul- und Schulverwaltungsgesetz in diesem Punkt als das günstigste für betroffene Schüler in Deutschland anzusehen. Wie lange die Eltern in Bremen noch stillhalten, bleibt abzuwarten.)